Elektronische Kassensysteme in Deutschland müssen mit einem Manipulationsschutz ausgerüstet sein, der sogenannten technischen Sicherungseinrichtung (TSE). Grundlage dafür ist die „Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr“ – kurz: Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Kern der TSE ist die digitale Signatur der einzelnen Kassenbelege. Dabei stellt ein Prüfwert zu jeder Transaktion die Integrität der Daten sicher, nachträgliche Eingriffe können einfach erkannt werden. Die TSE muss vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein.